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Umsatzsteuer,Steuersatz,Bewirtung durch einen Verein

Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Der originäre Satzungszweck sind Bildungsveranstaltungen. Voraussetzungen sind erfüllt. Teilnahmegebühren sind gem. § 4 Nr. 22 UStG begünstigt. Einnahmen aus Veranstaltungen werden zu mehr als 50 % zur Deckung der Kosten verwendet. Es gibt Verpflegungsleistungen. Kann man gem. § 12 Nr. 8a UStG i.V.m. § 68 Nr. 8 AO Umsatzsteuer von 7 % auf die Bewirtungsleistung anwenden? Die Einnahmen aus der Verpflegung erzielen entweder geringfügigen Verlust oder geringfügigen Gewinn, keine Einnahmenerzielungsabsicht, nur Kostendeckung gewünscht.
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