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Umsatzsteuer,Steuersatz,Abgabe von Speisen

Ich habe eine Mandantin, die in einer Schule einen Kiosk betreibt und dort im Wesentlichen Brötchen und Getränke verkauft. Es geht mir nunmehr um die Beurteilung, ob der Brötchenverkauf zu 7% Umsatzsteuer zu Grunde zu legen ist oder mit 19% Umsatzsteuer zu besteuern ist. Sachverhalt: Wie bereits oben erwähnt, betreibt meine Mandantin einen Kiosk in einer Schule. Der Kiosk ist direkt in einem größeren Raum gelegen (Aula), der zu 50% der Zeit (Verkaufszeit) bestuhlt und auch mit Tischen der Schule versehen ist, an denen die Schüler auch die Brötchen verzehren. Meine Frage: Ist der Verkauf der Speisen – ggf. temporär in Zeiten der Bestuhlung und Betischung durch die Schule – mit 19 % umsatzsteuerpflichtig oder zu 7 %?
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