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Steuersatz,§ 12 UStG,Perücke

Unsere Mandantin ist umsatzsteuerliche Unternehmerin. Sie kauft mit Vorsteuerabzug Zweithaar ein und verkauft dies an Privatpersonen mit Umsatzsteuer (Haarverlängerungen, ältere Menschen mit weniger Haaren usw.). Es wird beabsichtigt, dass auch für Krebspatienten ein Zweithaar/eine Perücke angeboten und angepasst wird. Hierzu lässt sich der Krebspatient vom Arzt die Perücke auf Rezept ärztlich verordnen und reicht dies mit Kostenvoranschlag durch unsere Mandantin bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erteilt eine Kostenzusage mit Genehmigungsnummer. Unsere MD liefert und passt die Perücke speziell für den Patienten an. Es stellt sich die Frage, ob unsere Mandantin diese Perücke mit 19 % Umsatzsteuer abrechnen muss oder ob eine Befreiungsvorschrift vorliegt? Falls eine Befreiungsvorschrift vorliegt, hat dann unsere Mandantin aus der Lieferung/Leistung den Vorsteuerabzug?
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