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Mietverträge,§ 31 Abs. 5 UStDV,§ 14 Abs. 4 oder § 14a UStG

Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung wurde folgender Sachverhalt bemängelt: Unsere Mandantin, die A-GmbH, ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Im Jahr 2015 hat sie als Mieterin zwei Mietverträge abgeschlossen, bei denen zur Umsatzsteuer optiert wurde. Allerdings weisen die Mietverträge folgende Mängel auf: Mietvertrag Nr. 1: Steuernummer des leistenden Unternehmers fehlt. Mietvertrag Nr. 2: kein gesonderter Ausweis von Entgelt und Steuerbetrag (lediglich monatliche Miete als Bruttobetrag mit darin enthaltener USt 19 % angegeben). Die Prüferin beabsichtigt, den Vorsteuerabzug zu versagen. Können die beiden Mietverträge rückwirkend auf Basis der neuen EuGH/BFH-Rechtsprechung korrigiert werden, so dass unser Mandant den Vorsteuerabzug erhält und keine Zinsen anfallen? Kann die Berichtigung durch einfachen Nachtrag zum Mietvertrag vorgenommen werden?
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