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unentgeltliche Wertabgabe,Pauschbetrag

Meine Mandantin betreibt einen Obst- und Gemüseladen (Bauernladen). Das Finanzamt ist der Auffassung, dass der Pauschbetrag für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) mit 19 % zu berücksichtigen ist, obwohl der Mandant nur Waren mit dem ermäßigten Steuersatz verkauft. Ist dies zutreffend?
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