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Kürzung,Gewerbesteuer,Name

Mein Mandant möchte eine vermögensverwaltende GmbH gründen. Ist es zwingend erforderlich, dass aus dem Firmennamen zu erkennen ist, dass es sich um eine vermögensverwaltende GmbH handelt? Beispiel: „Deutsche Bauwerk GmbH“ oder „Deutsche Bauwerk vermögensverwaltende GmbH“
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