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erweiterte Kürzung,gewerblicher Grundstückshandel

Mandantin ist eine GmbH und war seit 1988 Bauträger. Im Jahr 2007 sind letztmals fünf Objekte gebaut worden. Zwei davon sind im Jahr 2008, drei im Jahr 2011 veräußert worden. Bis 2011 wurde die Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG (EW-Kürzung) in Anspruch genommen. Ab 2012 hat die GmbH nur noch nicht verkaufte „alte“ Objekte verwaltet. Ab 2012 wurde die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG angesetzt. Im Jahr 2015 wurde ein Objekt aus dem Jahr 1989 und im Jahr 2019 ein Objekt aus dem Jahr 2011 veräußert. Aktuell sind ab 01/2020 weitere Verkäufe geplant. Die Anschaffung der Objekte liegt in der Zeit 2002 bis 2011. Frage: Wie wirken sich die geplanten Verkäufe auf die erweiterte Kürzung aus? Wann wird die Grenze zu einem gewerblichen Grundstückshandel überschritten? Gelten hier die gleichen Grenzen wie bei Privatpersonen?
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