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Erhaltungsaufwand,Kürzung

Unser Mandant ist Bauträger in der Rechtsform GmbH & Co. KG (gewerblicher Bilanzierer). Im Jahr 2020 wurde ein Mehrfamilienhaus erworben, das nach Sanierung und Teilung in Wohnungseigentum wohnungsweise über drei Jahre hinweg verkauft werden soll. Im Jahr 2020 beträgt die Gewerbesteuer 16 %, ab dem Jahr 2021 durch Umzug in eine andere Gemeinde nur noch 9 %. Die Immobilie ist an die einzelnen Bewohner vermietet. Im Jahr 2020 werden die gesamte Heizungsanlage und Teile der Fenster erneuert und einige Wohnungen verkauft. Im Jahr 2020 ist der Sanierungsaufwand (wenn dieser nicht zu aktivieren ist) höher als der Verkaufsgewinn aus den Wohungsverkäufen. Fragen: 1. Kann die Gesellschaft die gewerbesteuerliche erweiterte Grundstückskürzung für die Vermietungsergebnisse in Anspruch nehmen? 2. Ist die erweiterte Grundstückskürzung auch auf die Wohnungsverkäufe anwendbar? 3. Stellen die Reparaturen sofort abzugsfähige Aufwendungen dar? Diese Frage ist u.E. nicht trivial, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gebäude im Umlaufvermögen zu bilanzieren ist. Das könnte zur Folge haben, dass die Reparaturen nicht als solche zu betrachten sind, sondern dem Geschäftszweck folgend als Erhöhung der unfertigen/fertigen Leistungen, also als Bestandserhöhung. Durch die unterschiedlichen Gewerbesteuerbelastungen würde dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (nicht nur zu Periodenverschiebungen).
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