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erweiterte Kürzung,Veräußerung

Eine vermögensverwaltende GmbH hat die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer beantragt, damit die Mieteinkünfte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Was passiert jedoch, wenn die GmbH eines oder mehrere der Objekte veräußert? Ist die Veräußerung ebenfalls gewerbesteuerfrei? Oder muss bei der GmbH auch die Drei-Objekt-Grenze beachtet werden (anlog wie beim Privatvermögen)? Oder ist die Veräußerung von Objekten generell gewerbesteuerpflichtig? Über eine detaillierte Beantwortung würde ich mich sehr freuen. 
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