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Verluste,Unternehmensidentität,Unternehmeridentität

Eine GmbH, die ein Restaurant betreibt, hat von einem Gesellschafter (49 %) ein Ladenlokal gepachtet. Zum Jahresende verkauft er das Grundstück an den Mitgesellschafter (51 %, Sohn) zu einem marktüblichen Preis. Das Pachtverhältnis wird aufgelöst, das Ladenlokal vom neuen Eigentümer an einen neuen, fremden Betreiber verpachtet. Die Anteile der GmbH übernimmt der Sohn (bisher 51 %) ebenfalls vollständig. Die GmbH ist noch im Besitz der Betriebseinrichtung (Küche, Tische, Stühle etc.), verpachtet diese an den Sohn (jetzt 100 %), der das Restaurant jetzt komplett inkl. Einrichtung an den Fremdbetreiber verpachtet. Beide Gesellschafter sind als atypisch stille Gesellschafter an der GmbH beteiligt. Die GmbH hat erhebliche Verluste erzielt. Den stillen Gesellschaftern werden schon seit Jahren keine Verluste mehr zugewiesen, weil die Einlagen schon lange verbraucht sind, und weitere Verluste werden von der GmbH alleine getragen. Sie sollen bei späteren Gewinnen dann abgebaut werden, auch soweit sie auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallen. Erst nach dem Abbau der Verluste, die rechnerisch auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallen, werden diese wieder an den Gewinnen beteiligt. Die atypisch stillen Gesellschaften sollen jetzt aufgelöst werden. Es stellen sich folgende Fragen: 1. Bleiben die Verlustvorträge bei der GewSt auch nach Auflösung der atypisch stillen Gesellschaften, soweit sie die GmbH betreffen, bei der GmbH erhalten? 2. Bleiben die Verlustvorträge bei der GmbH auch grundsätzlich erhalten, obwohl die GmbH das Restaurant nicht mehr selber betreibt, sondern nur noch die Einrichtung verpachtet? Die Satzung der GmbH wurde bisher nicht geändert, danach ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von gastronomischen Unternehmen und künftig der Betrieb einer Gaststätte und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
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