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Liebhaberei,Gewinnerzielungsabsicht,Abschreibung

Mein Mandant hat ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen mit einer bearbeiteten Fläche von ca. 11 a. Dort hält er die maximal zugelassene Tieranzahl. Der Gewinn der letzten drei Jahre lag zwischen 1.700 und 2.200 Euro. In den Jahren davor wurden div. Verluste erwirtschaftet. Das Finanzamt hat die Bescheide alle unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aufgrund einer evtl. Liebhaberei erlassen. Mein Mandant möchte jetzt einen Traktor in Höhe von ca. 30.000 Euro anschaffen. Diesen Traktor wird er zu 80 % für die Land- und Forstwirtschaft nutzen. Die jährliche Abschreibung (sechs Jahre) würde ca. 5.000 Euro betragen. Durch diese Abschreibung würde in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich Verlust erzielt werden. Sind diese Verluste schädlich im Bezug auf die Liebhaberei? Welche andere Möglichkeit käme noch in Betracht?
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