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Forstwirtschaft,Voraussetzung Forstbetrieb,Teilbetrieb

Unser Mandant ist Landwirt nach § 13a EStG. Er bewirtschaftet eigene Flächen sowie verpachtet einen Teil seiner eigenen Flächen. Nebst der Bewirtschaftung der eigenen Flächen unterhält unser Mandant einen Imkereibetrieb mit 60 Bienenvölkern. Dieser Betrieb ist als Sondernutzung nach § 13a EStG besteuert worden. Nunmehr plant der Senior, seinen landwirtschaftlichen Betrieb nebst den Bienenvölkern auf seinen Sohn unentgeltlich zu übertragen. Ein Entwurf des Übertragungsvertrages eines landwirtschaftlichen Betriebes nach § 6 (3) EStG liegt bereits vor. Geplanter Übertragungsstichtag ist der 30.06.2020. Nunmehr liegt dem Senior ein Angebot vor, eine Waldfläche von 4 ha käuflich zu erwerben. Unsere Fragen: a) Ist der Erwerb von einer Waldfläche stets landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder gibt es die Möglichkeit, dieses dem Privatvermögen zuzuordnen? b) Ist es für die Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs an den Sohn schädlich, kurze Zeit nach der Übertragung die Waldfläche durch den Senior zu erwerben? Was sollte hier beachtet werden? c) Langfristig sollen alle drei Kinder die Waldfläche erhalten. Wäre es auch möglich, dass die Kinder die Waldfläche bereits jetzt als GbR erwerben? Gibt es für den Sohn Nachteile im Zusammenhang mit der Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs und dem Erwerb der Waldfläche als GbR mit seinen Geschwistern?
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