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Erbengemeinschaft,Betriebsaufgabe,Mitunternehmeranteil

In meinem Fall geht es um einen aus einer Erbschaft hinterlassenen landwirtschaftlichen Betrieb. Es ist noch nicht klar, wer Erbe ist. Hier kann es sein, dass die Lebenspartnerin Alleinerbin ist. Es kann aber auch sein, dass mit Tod des Erblassers eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Das erste Ziel ist es, die Begünstigung nach § 16 und § 34 EStG zu bekommen. Der Erblasser und die Lebenspartnerin waren bzw. sind über 55 Jahre. Die anderen möglichen Erben sind noch keine 55 Jahre. Das zweite Ziel ist es, die anfallende Steuer aufgrund der vorhandenen stillen Reserven in den Nachlass zu bekommen, falls die Lebenspartnerin Alleinerbin wäre. 1. Frage: Kann die Lebenspartnerin (innerhalb von drei Monaten) vorsorglich der Alleinerbschaft die Betriebsaufgabe auf den Todestag des Erblassers erklären? Wäre im Falle einer rückwirkend festgelegten Erbengemeinschaft, zu der die Lebenspartnerin auch gehören würde, diese Aufgabeerklärung hinfällig? 2. Frage: Kann ein Mitunternehmer für seinen Mitunternehmeranteil gesondert eine Betriebsaufgabe erklären, so dass die anderen Mitunternehmer (hier evtl. zwei weitere Mitunternehmer) weiterhin Betriebsvermögen vorliegen hätten? Wäre es anders, wenn ein Mitunternehmer einer Mitunternehmerschaft zwischen nur zwei Mitunternehmern eine Betriebsaufgabe erklären würde?
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