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Entnahmeprivileg,Grundstücksentnahme,Gütergemeinschaft

Ein Landwirt ist Eigentümer einer Fläche im Außenbereich der Gemeinde, die sich im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindet. Der Landwirt möchte jetzt 1.000 m² der Fläche steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnehmen, um sein Wohnhaus darauf zu bauen. Da seine Ehefrau sich an den Baukosten des Gebäudes beteiligen wird, wäre jetzt die Frage, ob der Ehemann nach der steuerfreien Entnahme das Grundstück zur Hälfte auf die Ehefrau übertragen kann. Wäre hier ggf. eine Frist bis zur Übertragung auf die Ehefrau einzuhalten?
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