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§ 13 EStG,Imker,Durchschnittssätze EStG und UStG

Ein Mandant übt in München eine selbständige freiberufliche Tätigkeit aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt er umsatzsteuerfreie Umsätze. Dieser Mandant ist auch Hobbyimker. Er hat 27 Völker. Frage 1: Der Mandant meint, dass er aufgrund von Informationen des Imkerverbandes die Erträge aus dem Verkauf des Honigs einkommensteuerlich nicht erfassen muss. Ist dies zutreffend? Muss dem Finanzamt trotzdem der Sachverhalt im Rahmen der Steuererklärung mitgeteilt werden? Müssen also Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden? Frage 2: Der Mandant meint, dass ein spezieller Umsatzsteuersatz anwendbar sei. Ist dies zutreffend? Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz?   Frage 3: Der Mandant meint, dass er diesen speziellen Umsatzsteuersatz in den Rechnungen ausweisen könne. Der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag wäre aber trotzdem nicht an das Finanzamt abzuführen. Ist dies zutreffend?
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