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Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen,Imkerei,Dienstleistungen

Ein Rentner betreibt nebenberuflich eine Imkerei. Als Gewinn werden pauschal 1.000 Euro pro Wirtschaftsjahr angesetzt (§ 13a Abs. 6 EStG). Er hat 60 Völker und liegt somit innerhalb der in Anlage 1a (zu § 13a EStG) genannten Grenzen. Der Imker macht nun einen Vertrag mit einem Forschungsunternehmen über die Lieferung von 20 Kolonien und erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 5.000 Euro. Ist dieser Betrag zusätzlich als Einnahme zu erfassen oder mit dem o. g. Gewinn bereits abgegolten? Meines Erachtens könnte hier § 13a Abs. 7b EStG in Betracht kommen, wonach Sondergewinne aus der Veräußerung von Tieren zusätzlich anzusetzen sind, wenn der Veräußerungspreis mehr als 15.000 Euro beträgt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Bei den Kolonien handelt es sich um Bienenvolk-Ableger, d.h., die Anzahl der Völker des Imkers verringert sich dadurch nicht. Unsere Fragen: 1. Ist der Veräußerungspreis von 5.000 Euro zusätzlich als Einnahme zu erfassen? 2. Neben dem reinen Verkauf erbringt der Imker einige Leistungen wie die Züchtung der Ableger und zwei bis drei Fahrten zur Betreuung in der Imkerei des Erwerbers. Sind diese zusätzlichen Leistungen schädlich für den Veräußerungsgewinn? 3. Falls eine zusätzliche Erfassung der Einnahmen nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt, gilt dann auch das abweichende Wirtschaftsjahr?
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