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Wechsel zur Kleinunternehmerregelung,Antragsfristen

Der Verein A hat auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichtet, obwohl er seit zehn Jahren lediglich Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (aus der Vereinsgaststätte) erzielt, die unter 17.500 € liegen. Weitere umsatzsteuerpflichtige Umsätze liegen nicht vor. Rechnungen wurden keine geschrieben. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden im März 2019 Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht.Besteht die Möglichkeit, für die Jahre 2017 und 2018 und ggf. für alle noch nicht festsetzungsverjährten Jahre nachträglich die Kleinunternehmerregelung zu beantragen?
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