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§ 19 Abs. 1 UStG,§ 15a Abs. 7 UStG,§ 3 Abs. 1 UStG,§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG,Abgrenzung Rücklieferung und Rückabwicklung im Falle eines Kleinunternehmers

Sachverhalt: Unsere Mandantin hat seit 2014 einen Handel mit verschiedenen Waren betrieben und in den Jahren 2014–2016 die Kleinunternehmerregelung angewendet. Aufgrund Überschreitung der Umsatzgrenzen im Jahr 2016 darf im Jahr 2017 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr genutzt werden.Im Jahr 2017 bestanden aufgrund der Einstellung des Betriebes die einzigen Umsätze in Warenrückgaben an die Lieferanten. Diese Waren wurden im Jahr 2016 ohne Vorsteuerabzug erworben.Frage: Besteht die Möglichkeit, diese Rücklieferungen ohne Umsatzsteuer bzw. ohne Vorsteuerkorrektur zu verbuchen, da bei Einkauf kein Vorsteuerabzug möglich war?
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