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Option,Widerruf,Unternehmer

Unser Mandant Hr. B hat im 2. Quartal 2010 eine Photovoltaikanlage erworben und zur Regelbesteuerung optiert.Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wird mit Wirkung zum 31.12.2018 das im Gemeinschaftseigentum von Hr. und Fr. B. stehende Gebäude 1 nebst Photovoltaikanlage im Alleineigentum von Hr. B auf den Sohn B übertragen.Im Laufe des Jahres 2019 möchte Hr. B auf dem Gebäude 2, das ebenfalls im Gemeinschaftseigentum von Hr. und Fr. B. steht, eine Photovoltaikanlage errichten.Frage: Kann Hr. B. hier die Kleinunternehmerregelung anwenden oder unterliegt er mit der neuen Photovoltaikanlage nach wie vor der Regelbesteuerung?Falls er weiter der Regelbesteuerung unterliegt, wann wäre in diesem Fall der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich?
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