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Neugründungsfall,Umsa,§ 19 Abs. 3 UStG

Der Steuerpflichtige kommt mit seinen Umsätzen im ersten Jahr über 17.500,-- Euro (2017).Er erstellt im Jahr 2018 sofort nur noch Rechnungen mit USt (optiert).Kann er im Jahr 2017 noch als Kleinunternehmer die USt-Jahreserklärung abgeben, oder muss er rückwirkend USt auch für 2017 zahlen?
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