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Steuerpflicht,Umsatzgrenzen,Verzicht

Meine Mandantin erzielte im Jahr 2017 steuerfreie Erlöse gem. § 4 Nr. 21 a) bb) als Gesangslehrerin in Höhe von 29.575,60 €, gleichzeitig steuerpflichtige Umsätze mit 7 % aus Workshops und Auftritten in Höhe von netto 2.209,80 €, mit 19 % aus Stimm- und Präsentationstraining in Höhe von 270,00 €. Des weiteren ist unsere Mandantin auf Honorarbasis bei dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. tätig. Die erzielten Einnahmen hieraus betrugen im Jahr 2017 4.102,50 € und im Jahr 2016 1.410,00 €. Diese Rechnungen stellte sie ohne USt mit dem Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit gem. § 19 UStG. Ist dies steuerlich korrekt, das nach § 19 UStG Umsätze neben steuerpflichtigen Umsätzen getätigt werden können?
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