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USt ID,§ 19 UStG,Kleinunternehmer

Ein Mandant hat über Amazon Luxemburg ein Buch für den Verkauf hochgeladen und erhält von dort Honorare. Voraussetzung für die Annahme von Amazon war die Angabe einer USt-IDNr. Wir haben die Nummer beantragt und USt-VA für ihn abgegeben. Im Ergebnis hat er wegen geringer Umsätze Vorsteuerüberhänge. Jetzt ist er der Ansicht – das Finanzamt hat ihn bei einer persönlichen Vorsprache darin bestärkt –, dass er Kleinunternehmer ist und trotz Weitergabe einer IDNr. an Amazon Luxemburg keinerlei Voranmeldungen und Erklärungen abgeben muss. Wir sind aber der Meinung, unabhängig von den Vorsteuerguthaben, dass er zur Abgabe der Erklärungen wegen der Beantragung und Weitergabe der USt-IDNr. verpflichtet ist. Die Umsätze sind bisher sehr gering.
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