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Liebhaberei,vorübergehende Verlustphase

Eine allgemeine Frage zum Thema Landwirtschaft an Sie:Kann ein landwirtschaftlicher Neben-/Betrieb jemals zur Liebhaberei werden? Ich würde hier nicht mal unterscheiden wollen zwischen aktiv oder passiv betriebener Landwirtschaft. Es geht mir darum, wenn aufgrund eines hohen Abschreibungsvolumens über mehrere Jahre hinweg Verluste erzielt werden, ob das Finanzamt diesen Betrieb als Liebhaberei einstufen könnte. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird, da das vorhandene Betriebsvermögen (Hofstelle, Felder) bei Aufgabe/Verkauf etc. stark steuerbehaftet ist. Oder gibt es so etwas wie eine vorübergehende Liebhaberei?
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