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§§ 13,13 a EStG,Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen,Blumen

Wir betreuen einen Betrieb, welcher im Moment Gartenpflegeleistungen erbringt. Gleichzeitg werden noch auf eigenem Acker (ca. 0,5 Hektar) Blumen aufgezogen und auf dem Markt verkauft. Verkauft werden auch Blumen und Gestecke, welche zugekauft wurden (ca. 50 %).Die Gewinner werden derzeit insgesamt als gewerblich behandelt. Der Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft als landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen. Es ist angedacht, den Bereich „Blumenaufzucht und Verkauf“ in einem eigenen Betrieb auszuführen.Frage: – Welcher Einkunftsart würde dieser Betrieb unterliegen?– Falls „Land- und Forstwirtschaft“, wie ist der Gewinn zu ermitteln? Kann von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden?
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