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§ 14a EStG,rückwirkendes Ereignis,Anlaufhemmung

Unser Mandant war Landwirt und hat im Jahre 1994 aus dem landwirtschaftlichen Vermögen zwei Bauplätze an seine beiden Söhne übergeben. Die Entnahme erfolgte im Jahr 1994 steuerfrei gem. § 14a Abs. 4 EStG (weichende Erben). Es erfolgte bisher keine Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an den dritten Sohn. Im Jahre 2017 wurde nunmehr der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben. Das Finanzamt hat nunmehr den Einkommensteuerbescheid 1994 auf Grund von § 175 Abs. 1 Satz 2 AO geändert und fordert eine Nachzahlung von rd. 40.000 Euro. Ungeachtet der Tatsache, dass der damit beauftragte Steuerberater wahrscheinlich einen Beratungsfehler gemacht hat, ist zu fragen, ob ein Steuerbescheid nach so langer Zeit überhaupt noch geändert werden kann.
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