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Bestellung Erbpacht,LfSt Bayern 29.9.2011,S 2239.1.1 - 1/2 St 32

Bei uns hat sich folgender Sachverhalt ergeben:Ein Landwirt mit 25 ha Grund plant, ein Erbbaurecht auf seiner Hofstelle mit ca. 5.200 qm an die Gemeinde zum Bau eines Pflegeheims einzuräumen. Weitere 5.500 qm Grünfläche und anteilig restliche Hoffläche im Ort sollen zum Bau von Wohnhäusern veräußert werden. Bisher wurden keine Erbbaurechte eingeräumt.Von den Grünflächen/Ackerland der Landwirtschaft sind ca. 15 ha verpachtet, die übrigen 10 ha werden selbst bewirtschaftet. Die Einnahmen in der Landwirtschaft setzen sich aus den Pachteinnahmen und dem Verkauf von Heu sowie den staatlichen Förderungen zusammen.Unsere Fragen:1. Führt die Einräumung des Erbbaurechts zu einer steuerpflichtigen Zwangsentnahme aus dem Betriebsvermögen der Landwirtschaft durch Aufdeckung der stillen Reserven?2. Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn kein Erbbaurecht, sondern lediglich eine langfristige Verpachtung der Hoffläche an die Gemeinde für den Bau des Pflegeheims vertraglich geregelt wird?3. Würde die Einräumung des Erbbaurechts und die Veräußerung der restlichen Hoffläche zu einer Zwangsbetriebsaufgabe führen? Die jetzige Hofstelle ist dann gesamt (aktuell, bis zum Ablauf des Erbbaurechts) nicht mehr für die Landwirtschaft nutzbar. Es ist aber im Außenbereich noch ein Wirtschaftsgebäude der Landwirtschaft vorhanden.
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