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Betriebsaufgabe,Aufgabeerklärung durch Erben,Rückwirkung

SachverhaltFrau M, verstorben 27.02.2018, hinterlässt einen an den Schwiegersohn bis zum Jahr 2025 verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb (Weinbauflächen mit insgesamt 8.146 m²).Frau M hat bisher gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe nicht erklärt!Für die Jahre 2017 und 2018 müssen die Erben für ihre Mutter noch Einkommensteuererklärungen abgeben.FrageKönnen die Erben im Rahmen der noch zu erstellenden Steuererklärungen 2017 und 2018 der Mutter die Betriebsaufgabe erklären und die stillen Reserven aufdecken?
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