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Betriebsaufgabe,Vermietung,stille Reserven

In meiner Anfrage geht es um die Weiterbenutzung von Grundstücken, die zuvor zur Land- und Forstwirtschaft verwendet wurden. Meine Mandanten haben einen ehemaligen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb geerbt. Dieser Betrieb war bis zur Übertragung immer noch aktiv. Demzufolge wurde beim Finanzamt ein Antrag gestellt, sodass mitgeteilt wurde, inwieweit Grundstücksteile sowie Gebäude dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Hierzu wurde mitgeteilt, dass allein das Wohnhaus mit Nebenflächen (Garten, Garage etc.) nicht dem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb diente und demzufolge nicht im Anlagevermögen aufgeführt wurde. Der Tier-Stall sowie die Wiesen und weiteren Grundstücksflächen sind jedoch im Anlagevermögen des Betriebes zur Land- und Forstwirtschaft enthalten. Meine Mandanten beabsichtigen aktuell, das Wohnhaus, welches nicht im Anlagevermögen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ist, umfangreich umzubauen und zu Vermietungszwecken zu nutzen. Im Hinblick auf die übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Wiesen, Stall etc.) soll hierbei ein ruhender Betrieb aus Land- und Forstwirtschaft deklariert werden. Hintergrund ist, dass die stillen Reserven nicht aufgelöst werden sollen. Ist es daher möglich, dass der Land- und Forstwirtschaftsbetrieb einfach umgestellt und nicht weitergeführt wird, damit die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden?
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