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Unser Mandant betreibt einen Verlag über Lehrmaterial für Schulen. Diese Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%, da die Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c) UStG unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Diese Leistungen werden teilweise auf elektronischem Weg erbracht und auch gegenüber Privatpersonen innerhalb der EU. Die an die Privatperson zu stellende Rechnung ist dann mit der ausländischen Umsatzsteuer zu stellen. Div. EU Staaten kennen ebenfalls einen ermäßigten Steuersatz.Richtet sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes dann nach dem Recht des jeweiligen ausländischen Staates oder kann der ausländische ermäßigte Steuersatz einfach gewählt werden da in Deutschland der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung käme? In machen EU Ländern gibt es es unterschiedliche ermäßigte Steuersätze. Können Sie mir bitte für alle EU-Länder den für unseren Fall geltenden ermäßigten Steuersatz mitteilen?
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