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Eine GmbH vermietet bisher unter anderem im Inland Fahrzeuge. Nun werden Kraftfahrzeuge in Deutschland geleast, in Italien zugelassen und dort längerfristig (zeitlich analog Leasingvertrag) a) an eine Privatperson b) an ein gewerbliches Unternehmen vermietet. Die umsatzsteuerliche Einstufung der Vermietungserlöse aus Italien und die Beurteilung des Vorsteuerabzugs aus den Leasingraten (in Deutschland) ist unklar.
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