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Sehr geehrte Damen und Herren, Ein Mandant ist als Subunternehmer für einen Bauträger tätig. Im Rahmen seines Unternehmens erstellt der Bauträger Gebäude sowohl auf eigenen, als auch auf fremden Grundstücken. Der anhängige Auftrag wird an einem Grundstück erbracht, auf welchem der Bauträger im Auftrag des (fremden) Grundstückseigentümers ein Gebäude erstellt. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem 01.10.2014. Dem Bauträger liegt noch keine Bescheinigung zum „Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen“ vor. Die Bescheinigung soll aber nach seiner Aussage in den nächsten Tagen erstellt werden. Muss der Subunternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellen, obwohl die Leistung des Bauträgers gegenüber seinem Auftraggeber (Grundstückseigentümer) umsatzsteuerpflichtig ist? Hebt eine spätere Ausstellung des Nachweises der Steuerschuldnerschaft die jetzige Verpflichtung zum Umsatzsteuerausweis (rückwirkend) auf ? Können beide Parteien auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung von der Norm abweichen?
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