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- Vermietung bzw. Reparatur von beweglichen Wirtschaftsgütern
- § 13 b
Eine GmbH (Sitz und Leitung in Deutschland/Regelbesteuerung) hat für 2 Nächte in eigenem Namen Hotelzimmer in Deutschland angemietet (von einem deutschen Unternehmen) und diese an ein Unternehmen in Finnland mit einem Aufschlag weiterberechnet. Das finnische Unternehmen nutzt die Reiseleistung für eine Pauschalreise, die das finnische Unternehmen chinesischen Gästen (Endverbrauchern) verkauft. Die deutsche GmbH hat die Leistung mit USt an das finnische Unternehmen berechnet. Das finnische Unternehmen verweigert die Zahlung der USt mit Hinweis darauf, es handele sich um einen „B2B“- Umsatz innerhalb der EU, der in Deutschland steuerfrei sei. Unterliegt die Leistung der deutschen GmbH der Umsatzsteuer? Welcher Steuersatz ist anzuwenden?
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