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Ein Gesellschafter-Geschäftsführer und ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz sind bei einer deutschen GmbH angestellt und bekommen ein Firmenwagen gestellt. Im Moment versteuern wir die Privatnutzung mit der 1% Regelung zzgl. USt. Wo ist der Ort der Leistung ? Ist es in Deutschland oder in Frankreich USt-pflichtig ? Gibt es im französischen USt-Recht den Tatbestand der Pkw-Überlassung? Wenn es in Frankreich zu versteuern ist, wer muss sich dort registieren und die Steuererklärungen abgeben? DIe GmbH oder die Angestellten. VIelen Dank
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