- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Besteuerung von Kfz-Privatanteilen bei Wohnsitz in Frankreich
- Fahrzeugvermietung
- Grundstücksvermittlung
- Güterbeförderung im Luftverkehr
- Gütertransporte
- Hotelübernachtung an finnisches Unternehmen
- Mini-One-Stop Shop
- Ort der Leistung gem. § 3 a Abs. 4 Nr. 3 UStG
- Ort der sonstigen Leistung
- Ort der sonstigen Leistung
- Ort der sonstigen Leistung
- Rechnungsausstellung
- Rechnungsstellung an niederländische BV
- Steuerausweis
- Umsatzsteuer Freihafen
- Umsatzsteuer Veranstaltungsleistung Östereich
- Vermietung Beförderungsmittel
- Vermietung bzw. Reparatur von beweglichen Wirtschaftsgütern
- § 13 b
Die A-UG (haftungsbeschränkt) betreibt ein Spielehomepage, auf welcher sich Spieler einloggen und spielen können. Der Spieler sammelt hierbei Punkte, die er dann in Amazon-Gutscheine oder Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Warenwünsche zu einem gewissen Wert einlösen kann. Die A-UG erzielt Umsatzerlöse aus der Schaltung von Werbung durch Unternehmen. Je mehr Spieler die Homepage nutzen, desto interessanter wird es für Unternehmen auf der Homepage Werbung zu betreiben. Bisher haben sich nur deutsche Unternehmen zur Werbung verpflichtet. Diese Unternehmer rechnen gegenüber der A-UG mittels Gutschrift ab. Nun liegt die Anfrage eines amerikanischen Unternehmens und eines Unternehmens aus der EU vor. Fragen: 1. Die Gutscheine sowie die Spenden werden bei der A-UG als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Waren (z.B. CDs), die der Kunde für seine Spielpunkte bekommt, wird ebenfalls als Betriebsausgabe abgesetzt. Gleichzeitig wird hierbei die an die A-UG in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen. Ist diese Handhabung so korrekt? 2. Die Werbeumsätze der deutschen Unternehmer werden umsatzsteuerpflichtig behandelt und die A-UG führt diese Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Ist dies so richtig? Nach welcher Vorschrift des UStG bestimmt sich hier der Ort der Leistung? 3. Wie sind die Umsätze des amerikanischen Unternehmens einzustufen und wie bestimmt sich hier der Ort der Leistung? 4. Wie sind die Umsätze des Unternehmens aus der EU einzustufen und wie bestimmt sich hier der Ort der Leistung?
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!