Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Mittagessen,Arbeitnehmer

Unsere Mandantin, eine GmbH, kauft bei einem Speisenservice täglich Mittagessen für die Arbeitnehmer. Diese zahlen hierfür nichts. Lohnsteuerlich wird der Sachbezug angesetzt, dies war in Ordnung.Diesen Wert hatte sie auch der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.Aber Umsatzsteuer soll unsere Mandantin jetzt nachzahlen. Problem: Es liegen zwei Lieferungen vor: erste vom Speisenservice an die GmbH, diese unterlag mit 7 % der USt; zweite Lieferung von der GmbH an die Arbeitnehmer, hier rechnet das Finanzamt mit 19 % USt, beruft sich auf § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG, Bemessung nach dem Einkaufspreis ohne USt unter Beachtung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG.Ich hatte argumentiert, dass analog dem Beispiel aus dem UStAE 1.8 Abschn. 12 Nr. 1 Beispiel 1 die Bemessungsgrundlage der Bruttoeinkaufspreis abzgl. 19 % ist ...Da diese Argumentation scheinbar nicht funktioniert, die andere Frage: Warum unterliegt die Lieferung der GmbH an die Arbeitnehmer 19 % USt und nicht auch 7 % USt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen