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Kostümbildner,Übertragung von Urheberrechten,§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Unsere Mandantin ist die Kostümchefin von Burgfestspielen und arbeitet für die Stadt, welche der Veranstalter ist. Sie hat kein Personal und näht die Kostüme auch nicht selbst. Sie ist nur für das Design der Kostüme/die kreativen Entwürfe zuständig. Bisher hat sie ihre Rechnungen an die Stadt mit 19 % USt gestellt. Jetzt will die Stadt, dass die Rechnungen in Zukunft mit 7 % USt gestellt werden, da sonst nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden kann.Können Sie uns bei diesem Sachverhalt helfen?
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