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§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,§ 3b UStG,§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG,Abschn. 12.13. Abs. 8 UStAE,Keine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

Mein Mandant – Tranportunternehmen GmbH – rechnet gegenüber einer gGmbH Beförderungsleistungen aufgrund eines mündlich geschlossenen Vertrages ab.Wir bitten um Überprüfung, ob es Befreiungsvorschriften oder Sonderregeln bei Abrechnung an eine gemeinnützige GmbH im Behindertentransport gibt.Des Weiteren bitten wir um Darstellung der Rechtsgrundlage zur ordnungsgemäßen umsatzsteuerlichen Abrechnung.Ist es schädlich, wenn trotz einer Beförderungsstrecke von unter 50 Kilometern die tatsächlichen Kilometer abgerechnet werden (z.T. über 50 Kilometer und mit 7 Prozent)?Wie müsste eine Rechnungskorrektur aussehen und welcher Zeitraum müsste ggf. berichtigt werden?Soweit meine Anfrage.Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
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