Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuersatz,Organisatorische und redaktionelle Leistungen

Unser Mandant ist ein Verlag: In diesem Fall geht es nicht um Verpackungsleistungen, sondern um eine organisatorische Tätigkeit einer Mitarbeiterin, die diesen Auftrag abgewickelt hat. Neben den Kosten für den Druckauftrag, den wir extern vergeben haben, wurde ein Gewinnaufschlag berechnet. Wird dieser Aufschlag bzw. diese organisatorische Leistung dann als Nebenleistung angesehen und mit 7 % weiterberechnet, oder kann der interne Part auch als Hauptleistung angesehen werden, und diese unterliegt wiederum dem 19%igen Steuersatz?Des Weiteren hat eine angestellte Mitarbeiterin unseres Verlags eine redaktionelle Leistung für ein anderes Unternehmen in Deutschland erbracht. Unterliegt diese redaktionelle Leistung dem ermäßigten Steuersatz, wie bei einem Freiberufler, oder muss diese Leistung mit 19 % weiterberechnet werden, da diese Leistung B2B erfolgt?Welcher Steuersatz ist anzuwenden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen