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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Bauleistungen

Ein Subunternehmer hat Bauunternehmer B (beide im Inland) fälschlicherweise eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ohne Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft erteilt. Kann B diese Rechnung trotzdem nach § 13b UStG behandeln, d.h., er schuldet die Umsatzsteuer auf den Bruttobetrag und kann diese gleichzeitig wieder als Vorsteuer absetzen?
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