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USt1TG,§ 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG,Rechnungsberichtigung

Unser Mandant, die A-GmbH, besitzt eine USt1TG. Für den Bau eines eigenen Bürogebäudes wurde ein Heizungsbauer beauftragt. Die A-GmbH hat dem Heizungsbauer nicht die USt1TG vorgelegt. Somit hat der Heizungsbauer eine Rechnung mit 19 % USt geschrieben. Die Rechnung wurde von der A-GmbH bereits bezahlt. Nun legt die A-GmbH die USt1TG vor und verlangt eine Rechnungskorrektur mit Rücküberweisung der Differenz. Fragen: 1) Der Heizungsbauer weigert sich, die Rechnung zu korrigieren, mit der Begründung, dass diese vor der Leistungserstellung nicht vorgelegt wurde. Hat der Heizungsbauer eine Verpflichtung zur Rechnungskorrektur oder tatsächlich das Recht, die Korrektur zu verweigern? 2) Hat die A-GmbH einen Vorsteuerabzug aus der Rechnung, falls nicht korrigiert wird?
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