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Werkleistung,Schweiz,Reparatur

Ein Schweizer Unternehmer schickt Gegenstände zur Reparatur von der Schweiz nach Deutschland zu einem deutschen Unternehmer. Der deutsche Unternehmer repariert die Gegenstände in Deutschland. Die reparierten Gegenstände werden dann wieder von Deutschland in die Schweiz geschickt. Wie ist das umsatzsteuerlich in Deutschland zu behandeln? 
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