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Yacht,Entnahme,Lieferung

Sachverhalt: Mandant hat vor vier Jahren in Deutschland eine Yacht mit Vorsteuerabzug erworben und in Kroatien verchartert (nicht stb. in Deutschland, Reverse-Charge-Verfahren bei Empfänger). Was passiert umsatzsteuerlich, wenn er die Yacht a) in Kroatien entnimmt, b) an einen Kroaten mit USt weiterveräußert? Meiner Ansicht nach müsste er im Fall a) in Deutschland Umsatzsteuer auf die Entnahme zahlen und im Fall b) würde kein § 15a UStG greifen, aber er müsste in Kroatien USt abführen.
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