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Entnahme,Vermietung

Ein Einzelunternehmer M gibt zum 31.12.2019 sein Unternehmen auf. Im Einzelunternehmen befinden sich drei Transport-Kfz. Der Einzelunternehmer M ist an einer GmbH beteiligt (in Höhe von 49 %). Darüber hinaus vermietet M Wohnungen und Gewerbe an Dritte umsatzsteuerfrei. Nach Beendigung des Einzelunternehmens werden die Transport-Kfz in das Privatvermögen entnommen. Die Transport-Kfz werden dann ab Januar 2020 an die GmbH umsatzsteuerpflichtig vermietet. Ist die Entnahme der Transport-Kfz umsatzsteuerpflichtig wegen § 3 Abs. 1b UStG? Oder nicht steuerbar, weil er ab Januar 2020 weiterhin als umsatzsteuerlicher Unternehmer die Kfz nicht für Zwecke außerhalb seines Unternehmens nutzt? Oder liegt zwischen Aufgabe 31.12.2019 und Neubeginn der Vermietung 01.01.2020 eine logische Sekunde, in der die Transporter für Zwecke entnommen wurden, die außerhalb seines Unternehmens liegen?
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