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Schulungsleistungen,Bewirtungen im Ausland,einheitliche Leistung

Folgender Sachverhalt: Mandant betreibt ein Gewerbe (GmbH) in Deutschland. Er vertreibt Produkte weltweit. Nun möchte er in der Schweiz eine Anwenderschulung für seine Kunden anbieten. Die Gebühr für die Anwenderschulung soll 100 € pro Person betragen. Für die Bewirtung tagsüber und am Abend wird eine Pauschale von 90 € erhoben. Unser Mandant möchte den Kunden eine Rechnung über die Gesamtsumme 190,00 € zzgl. 19 % MwSt schreiben. Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu bewerten, wenn der Kunde, der die Rechnung für die Veranstaltung bekommt, seinen Firmensitz in Deutschland, in der EU oder im Drittland hat? Wie sind die Kosten der Bewirtung anzusetzen, die mein Mandant in Rechnung gestellt bekommt? Kann er hier nur 70 % der Kosten steuerlich geltend machen oder 100 %? Wie verhält es sich mit der Vorsteuer aus den Bewirtungskosten, die mein Mandant ggf. in der Schweiz in Rechnung gestellt bekommt? Übernachtungskosten werden von den Kunden selber getragen. Eine Raummiete in der Schweiz fällt nicht an.
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