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Lieferung Handscanner,Nebenleistung/Hauptleistung,Abschn. 3.10 Abs. 5 S. 3 UStAE

Unser Mandant liefert (mit eigenem Fahrzeug) Hand-Scanner an einen französischen Unternehmer mit französischer USt-ID, die von unserem Mandanten vor Ort eingerichtet werden. Der Mandant fakturiert wie folgt: Hand-Scanner: 5.731,50 Euro Einrichtung: 90,00 Euro Ist dieser Vorgang insgesamt als Lieferung, also folglich als Werklieferung anzusehen, so dass die sonstige Leistung „Einrichtung“ von untergeordneter Bedeutung ist? Folglich würde ja insgesamt eine steuerfreie Lieferung nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG vorliegen.
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