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Dreiecksgeschäft,Brexit

Sachverhalt: Kunde E aus England bestellt beim Lieferanten D aus Deutschland 360 Sitzbänke, die nach Frankreich geliefert werden sollen. Dabei holt E die Bänke ab und verbringt diese nach Frankreich. Die Bänke werden monatlich nach Fertigstellung geliefert. Vereinbart ist eine Mindestanzahl von zehn Bänken pro Monat, so dass die Lieferung nach max. 36 Monaten abgeschlossen ist. Die Rechnung über die Gesamtsumme aller 360 Bänke wird sofort gestellt. Die gesamte Rechnungssumme wird vom Kunden zunächst auf ein Treuhandkonto bezahlt. Der Lieferant erhält die Auszahlungen vom Treuhandkonto entsprechend der gelieferten Anzahl von Bänken. Frage: Handelt es sich hierbei um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, besonders im Hinblick auf den Brexit und den Teillieferungen in der Folgezeit? Der Kunde ist (noch) im Besitz einer britischen Umsatzsteuer-ID.
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