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Umsatzsteuer,Ort der Leistungserbringung,Wasserfahrzeug

Ein Mandant (M) hat ein Boot (Neufahrzeug) mit einer Länge von mehr als 7,5 Meter Länge erworben, das sich gerade in den Niederlanden im Bau befindet. Das Boot wird unter deutscher Flagge fahren und seinen Heimathafen in Deutschland haben. Zusätzlich wird ein Liegeplatz in den Niederlanden angemietet werden. Ist es ausreichend, das Boot unter deutscher Flagge fahren zu lassen, oder muss es zwangsweise vorher nach Deutschland verbracht werden, um nach dem Bestimmungslandprinzip der deutschen Umsatzsteuer unterworfen werden zu können? Was ist unter „Inbetriebnahme“ zu verstehen? Ist, wenn das Boot von NL nach D auf dem Wasserweg überführt wird, schon das Zuwasserlassen als Inbetriebnahme anzusehen oder erst die Übergabe in D? Zu welchem Zeitpunkt der Fertigstellung des Boots muss M die USt-Erklärung abgeben? 
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