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Vertragsarztsitz,KV-Sitz

Eine Fachärztin für Innere Medizin ist im Rahmen eines Berufsausübungsgemeinschaft tätig. Zum 31.12.2019 will sie ihre gesamte berufliche Tätigkeit aufgeben und hat ihre Gesellschaftsbeteiligung gegenüber ihren Mitgesellschaftern gekündigt. Ihren fachärztlichen internistischen Vertragsarztsitz will sie unter Beachtung der Vorschriften zur Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens (§ 103 SGB V) auf ein außerhalb der Berufsausübungsgemeinschaft tätiges zugelassenes Medizinisches Versorgungszentrum übertragen und hat dazu einen entsprechenden „Vertrag über die Übernahme eines ganzen fachärztlich internistischen Vertragsarztsitzes“ geschlossen. Der Übertragungszeitpunkt wird durch den Zulassungsausschuss wegen der Regelungen über das Ausschreibungsverfahren festgelegt.Es stellt sich die Frage, ob die vorgesehene entgeltliche Entschädigung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder ob hier eine nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vorliegt.
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