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Deutschdidaktik-Preis,Steuerbarkeit,§ 2 EStG

Unsere Mandantin ist an einer Universität tätig und hat von der Stiftung Deutschdidaktik einen Förderpreis erhalten.Zum Förderpreis allgemein heißt es in der Beschreibung der Stiftung: „Mit dem Förderpreis sollen junge Wissenschaftler, die sich besonders um die Vermittlung der deutschen Sprache und Literatur ausgezeichnet haben, gefördert werden.“Unsere Mandantin konnte sich nicht selbst auf den Preis bewerben (es gibt kein Selbstvorschlagsrecht), sondern ihr Vorgesetzter hat sie vorgeschlagen. Dazu hat er „einen kurzen Lebenslauf, ein Schriftenverzeichnis und eine Begründung für die Preiswürdigkeit“ eingereicht. Eine Jury hat dann entschieden, wer den Preis bekommt. In der Urkunde heißt es dann:„Mit dem ‚Förderpreis Deutschdidaktik‘ werden Nachwuchswissenschaftler, die sich in der Didaktik der deutschen Sprache und Literatur durch hervorragende Arbeiten profiliert haben, ausgezeichnet. Das Kuratorium der ‚Stiftung zur Förderung der Didaktik der deutschen Sprache und Literatur‘ würdigt mit diesem Preis die hervorragende Dissertation von unserer Mandantin zur Lehrersprache, mit der ein neuer Blick auf die Interaktion zwischen Lehrkraft und Schüler möglich wird. Zusammen mit ihren weiteren Arbeiten erweist sie sich als besonders gründliche, scharfsinnige und reflektierte Forscherin.“Frage:Kann hier von einem steuerfreien Preisgeld ausgegangen werden, OFD Frankfurt v. 14.5.2014, S 2120 A – 2 – St 210?
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