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Kindergeld,Auslandskind

Unser Mandant betreibt eine Eisdiele in Deutschland. Er und seine Ehefrau leben acht bis neun Monate in Deutschland und die übrige Zeit des Jahres in Italien.Einkünfte werden ausschließlich in Deutschland erzielt (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Vermietungsobjekte). Somit unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.Das Ehepaar hat zwei Kinder (16 und 19). Die Kinder leben in Italien und gehen dort zur Schule. In den Ferien, die in Italien über drei Monate dauern, sind die Kinder in Deutschland bei den Eltern.In der übrigen Zeit leben die Kinder bei den Großeltern in Italien.Das deutsche Kindergeld wurde jahrelang gezahlt. Nun fordert die Kindergeldstelle (auch wegen Nichteinreichung von Unterlagen) das Kindergeld für 2016–2018 zurück.Ist unser Mandant kindergeldberechtigt, weil die Kinder ja größtenteils bei den Großeltern wohnen? Ist die Rückforderung rechtens?Wie ist die Konstellation, wenn die Kinder in einer eigenen Doppelhaushälfte neben den Großeltern wohnen?Wie ist die Konstellation, wenn die Kinder in einer eigenen Doppelhaushälfte neben den Großeltern wohnen und die Mutter ein- bis zweimal im Monat für eine Woche in Italien ist?
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